Steuern
Steuern sind lästig, aber leider unabdingbar.
Daher sollten Sie Sich damit auch schon frühzeitig beschäftigen. Da auch die Auswahl der Rechtsform, die Sie wählen, steuerliche Auswirkungen haben kann, sollten Sie sich durch einen Steuerberater unterstützen lassen.
Die wichtigsten Steuerarten sind:
• Umsatz- bzw. Vorsteuer: Sie sind verpflichtet Ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen und an das Finanzamt abzuführen. Die Umsatzsteuer (19%) wird dann fällig, wenn Sie Waren, oder Leistungen verkaufen und Sie müssen diese auch gesondert auf Ihren Rechnungen ausweisen.
Für einen Großteil der unternehmensbezogenen Einkäufe müssen Sie Vorsteuer bezahlen. Diese muss auf den Rechnungen ausgewiesen sein und Sie können diese anschließend mit der von Ihnen abzuführenden Umsatzsteuer verrechnen.
Die Umsatzsteuervoranmeldung müssen Sie als Existenzgründer in den ersten 24 Monaten monatlich abgeben. Dort geben Sie zum Einen die Umsatzsteuer an, die Sie eingenommen haben, als auch die Vorsteuer, die Sie bei Ihren Einkäufen bezahlt haben.
• Einkommensteuer: Der Einkommenssteuersatz richtet sich nach dem Gewinn, den sie nach Abzug aller Betriebsausgaben erwirtschaften. Bei Arbeitnehmern nennt sie sich Lohnsteuer, und bezieht sich auf alles, was Sie oberhalb des Grundfreibetrags verdienen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14%. Die Einkommenssteuererklärung reichen sie nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres beim Finanzamt ein
• Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer richtet sich nach dem Standort und ist vom Gewerbeertrag abhängig. Alles oberhalb des Freibetrags (natürliche Personen und Personengesellschaften 24.500€/Jahr) wird mit dem sog. Hebesatz (je nach Standort) multipliziert. Die Gewerbesteuer wir in der Regel ¼-jährlich an die Gemeinde im Voraus bezahlt.
• Körperschaftsteuer: Die Körperschaftssteuer wir ausschließlich für Kapitalgesellschaften fällig und ist pro viertel Jahr an das Finanzamt abzuführen. Alle Gewinne werden mit 15% besteuert, hinzu kommen davon 5,5% Solidaritätszuschlag.