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Rechtsform

Wahl der Rechtsformen

Die Wahl der Rechtsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen und sollte unbedingt getroffen werden, bevor Sie erste Unterschriften leisten müssen. Lassen Sie Sich hierzu von Experten, die die Branche kennen, beraten. Es gibt vielfältige Möglichkeiten der Rechtsform Ihres Unternehmens. Hier geht es darum, das unternehmerische Risiko zu minimieren. Ritter Consulting empfiehlt auch für kleinere Projekte, die Gründung einer Kapitalgesellschaft (GmbH).
Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen zu den verschiedenen Rechtsformen zusammen gestellt.

Ein-Personen-Gründungen:

• Einzelunternehmen

• Ein-Personen-GmbH oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

• Ein-Personen-AG

Personengesellschaften:
hier haften die Gesellschafter des Unternehmens mit ihrem persönlichen Vermögen, dafür ist aber keine Mindestkapital von Nöten.

Zu den Personengesellschaften zählen die:

Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

Kommanditgesellschaft (KG)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

GmbH & Co. KG.

Kapitalgesellschaften:
Die Gesellschafter bzw. Aktionäre haften nur in Höhe ihrer Einlage. Die notwendige Kapitalbeschaffung spielt zudem eine wichtige Rolle. Die Gesellschafter bzw. Aktionäre steuern zwar zu der Kapitaleinlage bei, haben bei der Geschäftsführung jedoch kein Mitspracherecht.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören die:

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

GmbH-Variante: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Aktiengesellschaft (AG)

sowie die britische, aber auch hierzulande verbreitete Private Company Limited by Shares (Ltd.)

Um die richtige, für Sie passende Rechtsform auszuwählen, sollten Sie auf jeden Fall Ihren Steuerberater und Rechtsanwalt mit einbeziehen.
Folgende Fragen können Ihnen bei der Entscheidung helfen:

Sind Sie Gewerbetreibender oder Freiberufler?

Gründen Sie allein oder mit Partnern?

Sind Sie Kauffrau/Kaufmann?

Welche Rechtsform(en) sind in Ihrer Branche üblich?

Möchten Sie die Haftung beschränken?

Soll die Rechtsform möglichst geringe Gründungskosten verursachen (z.B. Einlage von
Grundkapital, Kosten für Notar)?

Soll die Rechtsform mit möglichst wenig laufendem Aufwand verbunden sein?