Ämter & Behörden
Behörden
Bevor Sie Ihren eigenen Salon eröffnen und ihrer Kreativität freien Lauf lassen, sind noch einige Formalitäten zu erledigen.
Das Unternehmen anmelden
Als zukünftiger Saloninhaber müssen Sie sich bzw. Ihr Vorhaben zunächst beim Gewerbeamt ihrer Stadt, oder des jeweiligen Bezirks, anmelden. Dort erhalten Sie dann auch eine Übersicht über weitere Behörden und Institutionen, wie das Finanzamt, das Ordnungsamt, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft.
Gesetze und Verordnungen beachten
Gesetze und Verordnungen sind das A und O, denn wenn Sie diese nicht einhalten, steht Ihr Vorhaben der Saloneröffnung auf wackeligen Füßen und droht einzustürzen. Informieren Sie sich daher frühzeitig, möglichst schon während der Vorbereitungsphase, welche Gesetze und Verordnungen für Sie relevant sind.
Vieles lässt sich in der heutigen Zeit schon online erledigen. Formulare finden Sie in der Regel auf den jeweiligen Internetseiten. Sollten Sie an dieser Stelle ins Stocken geraten, oder durch den Wust an Gesetzen nicht durchsehen, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.